Sprungziele
Seiteninhalt
28.09.2023

Wohn- und Elterngeldstelle mit eingeschränkten Sprechzeiten

Die für das Wohn- und Elterngeld zuständige Stelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin muss leider weiter krankheitsbedingt ihre Sprechzeiten einschränken. Bis zum 16. Oktober 2023 muss jeweils am Dienstag und Donnerstag die Sprechzeit bereits um 12.00 Uhr enden. Die Kreisverwaltung bittet alle Betroffenen um Verständnis für die derzeit notwendige Regelung.

An den Nachmittagen der beiden genannten Tage entfallen die Sprechzeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in dieser Zeit die Anträge aus ihrem Bereich bearbeiten können. Damit soll vermieden werden, dass sich die Bearbeitungsdauer für Anträge der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der derzeitigen Personalsituation verlängert.

Seite zurück Nach oben