Anmeldung einer Bienenwanderung
Leistungsbeschreibung
Wer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bienen verbringen möchte hat dies dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft anzumelden.
Wenn Sie eine Bienenhaltung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beginnen, dann melden sie sich durch Einreichen des aufgefüllten Tierhaltermeldebogens beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft an. Wenn Sie Ihre Bienen dabei von einem anderen Bienenhalter im Landkreis beziehen, sind alle Formalien erfüllt und sie brauchen nichts weiter tun. Wenn die Bienen aus einem anderen Landkreis oder Bundesland stammen, dann ist eine beglaubigte Kopie der gültigen Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung dem Tierhaltermeldebogen beizulegen. Die Bescheinigung muss auf die/den vorherigen Halter:in ausgestellt sein. Wenn die Bienen aus dem Ausland stammen, dann muss am Versandort beim dort zuständigen Veterinäramt eine „TRACES-Bescheinigung“ eingeholt werden, die den Bienen beim Transport beigelegt wird. Nach Ankunft der Bienen bewahren Sie diese Bescheinigung auf und legen sie bei Aufforderung dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft vor.
Wenn die Bienen nur temporär für bestimmte Blütentrachten in den Landkreis einwandern oder umherwandern, dann müssen sie zum einen mit dem Grundstücksbesitzer die Möglichkeit dort einen Bienenstand aufzustellen abklären und zum anderen ihre Wanderung (im Regelfall bis zum 1. April des betreffenden Jahres) beim amtlich bestellten Wanderobmann des Landkreises registrieren lassen. Dort reichen sie auch, sofern erforderlich, im Regelfall einen Monat vor Verbringen der Völker ihre auf sie ausgestellte und gültige Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie ein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie sind Halter:in der oben genannten Tiere und, sofern erforderlich, im Besitz einer Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung oder TRACES-Bescheinigung.
Die Registrierung der Wanderung im/in den Landkreis erfolgt beim amtlich beauftragten Wanderobmann. Die beauftragten Wanderobmänner für Bienen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind:
Herr Udo Lindemann (zuständig für den Raum Kyritz)
- Telefon: 0162 9013282
Herr Enrico Lemm (zuständig für den Raum Neuruppin)
- Telefon: 0152 04715908
Herr Hans-Werner Geselle (zuständig für den Raum Wittstock und Flächen der Bundesforst)
- Telefon: 03394 430108
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Wanderung im Landkreis übermitteln sie dem Wanderobmann bitte folgende Angaben:
- Vor- und Nachname des Besitzers/der Besitzerin
- Registriernummer
- Anschrift (Herkunftskreis, Ort, Straße, Hausnummer)
- Telefonnummer
- Standort der Bienenvölker in Ostprignitz-Ruppin
- Anzahl der Völker
- Voraussichtlicher Zeitraum
- Alternative Kontaktadresse (die bei Nichterreichbarkeit kontaktiert werden kann)
Bitte achten sie darauf, dass der Standort so angegeben wird, dass dieser für nicht ortskundige Dritte (beispielsweise Mitarbeiter:innen der Tierseuchenbekämpfung) ohne fremde Hilfe zu finden ist. Dies ist wichtig um einschätzen zu können, ob ihr Standort gegebenenfalls in Restriktionszonen lag oder liegen könnte. Ihr Standort darf von den Wanderobmännern nur an das Veterinäramt, also das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, weitergegeben werden. Eine Weitergabe an anderweitige Interessenten ist nicht erlaubt. Für die Standortangabe eignen sich am besten Kartenauszüge mit Markierungen oder Koordinatenangaben.
Sie erhalten zum Nachweis ihrer Registrierung vom amtlichen Wanderobmann eine gelbe Karte mit Schutzhülle, die am Bienenstand gut sichtbar anzubringen ist. Alternativ können Sie auch ein anderweitiges Schild mit den entsprechenden Angaben anbringen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Registrierung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Registrierung der Wanderung ist kostenfrei. Bei einer Neuanmeldung ihres Bienenstandes als Dauerstand/Winterstandort wird auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) in der jeweils geltenden Fassung Ihnen einem Kostenbescheid zugestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Die amtlich beauftragten Wanderobmänner sind in Bezug auf die Bienenwanderung als Außenstelle des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu betrachten. Sie haben für diese Tätigkeiten notwendige Rechte und Pflichten zugewiesen bekommen und agieren in behördlicher Abstimmung mit dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt es die Bienenbelegstelle „Waldhof“ bei Dahlhausen. In den Schutzbereich dieser Bienenbelegstelle darf im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August eines jeden Jahres nur mit Zuchtmaterial der eigenen Belegstelle eingereist werden.
Der Schutzbereich kann im Geoportal auf der Homepage des Landkreises detailgenau eingesehen werden: https://www.o-p-r.info/oprmb3/app.php/application/tierseuchen
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle Waldhof im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Tierseuchenallgemeinverfügung zur vorübergehenden Verbringung von Bienenvölkern in den Landkreis und innerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin - Verfügung zur Wanderung mit Bienen
- Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bienenseuchen-Verordnung
- Tiergesundheitsgesetz