Sprungziele
Seiteninhalt
18.08.2022

Eilantrag gegen Baugenehmigung abgelehnt

Der Landkreis hat im Herbst 2021 im Kreistag darauf hingewiesen, dass dringend geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Unterbringungskapazitäten annähernd erschöpft waren und für das Jahr 2022 mit einer erhöhten Anzahl zugewiesener geflüchteter Menschen gerechnet wurde. Geeignete Objekte zur Unterbringung dieser standen auf dem Wohnungsmarkt in Ostprignitz-Ruppin, weder in der erforderlichen Größe noch in einem akzeptablen Zustand, der eine zeitnahe Nutzung möglich gemacht hätte, zum Erwerb zur Verfügung. Der Versuch des Landkreises, weitere Wohnungen zu organisieren, ist Ende 2021 größtenteils erfolglos geblieben. Der Landkreis erweitert daher seit Anfang des Jahres 2022 die Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen an den Standorten Neuruppin, Wittstock/Dosse sowie in Rheinsberg. 

Eine besondere Herausforderung ist außerdem die verstärkte Zuweisung von behinderten Menschen. Auch hier besteht die Verpflichtung zur Unterbringung. Entsprechend müssen auch behindertengerechte Wohnplätze geschaffen werden. Im Ortsteil Flecken Zechlin der Stadt Rheinsberg wurde daher eine Immobilie, die entsprechend den Anforderungen zur Unterbringung von bis zu 150 geflüchteten Menschen hergerichtet wird, befristet auf zehn Jahre angemietet. Dabei sollen 100 normale und 50 behindertengerechte Plätze entstehen. 30 der 150 möglichen Plätze sind als sogenannte "Quarantäneplätze" vorgesehen, die im Regelfall nicht belegt werden sollen. Die Fertigstellung des Objektes plant der Investor für Anfang 2023. In der Einrichtung wird Migrationssozialarbeit und Wachschutz vorgehalten werden. Ein Hausmeister wird ebenfalls vorhanden sein. In der Einrichtung sind auch Schulungsräume für z.B. Sprach-​ oder Integrationskurse vorgesehen.

Gegen die Durchführung des Projektes hatte die Stadt Rheinsberg rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat nun mit Beschluss vom 15. August 2002 den Eilantrag der Stadt Rheinsberg gegen die Baugenehmigung für das Übergangswohnheim Flecken Zechlin abgelehnt. Das Gericht hat dies damit begründet, dass die Stadt Rheinsberg ihr Einvernehmen mit der Baugenehmigung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat verweigert hat. Damit gilt das Einvernehmen der Stadt als erteilt. Der Eilantrag war daher schon deshalb unbegründet, weil er dem von der Stadt erteilten Einvernehmen widersprochen hat. Das Verwaltungsgericht weist in seiner Entscheidung außerdem darauf hin, dass der Bauantrag entgegen der Behauptung der Stadt Rheinsberg im Hinblick auf die für die Gemeinde planungsrechtlich relevanten Unterlagen vollständig war. Die der Stadt Rheinsberg überlassenen Unterlagen stellten eine ausreichende Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung des Bauantrages dar. Zu der von der Stadt Rheinsberg in Frage gestellten Löschwasserversorgung für das Übergangswohnheim weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass dies keine Frage des von ihr zu prüfenden Planungsrechts, sondern des Bauordnungsrechts ist und dass überdies nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) die Gemeinden für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen haben.

Seite zurück Nach oben