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Fragen und Antworten

zur aktuellen Situation


Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine privat unterbringen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich, denn der Aufenthalt von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, aber auch von Drittstaatsangehörigen (z. B. ausländische Studierende), die aus der Ukraine geflüchtet sind, gilt als erlaubt. Innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab dem Erstaufenthalt in der EU, muss keine Registrierung erfolgen. In dieser Zeit dürfen sie sich uneingeschränkt in Deutschland bewegen – und so auch privat angebotenen Wohnraum nutzen.

Wie können sich Geflüchtete aus der Ukraine registrieren lassen?

Neuankömmlinge melden sich bitte direkt bei der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg, Poststraße 72 in 15890 Eisenhüttenstadt. Dort erfolgen Aufnahme und Registrierung sowie die Verteilung aller Schutzsuchenden auf die Städte und Landkreise im Rahmen des Aufnahmesolls nach dem Königsteiner Schüssel unter Berücksichtigung bereits im Bundesgebiet bestehender familiärer Bindungen. Familienzusammenführungen in den Landkreis bleiben damit möglich. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde des Landkreises ist nicht erforderlich.

Von jeder Person, die ein Schutzgesuch in der Bundesrepublik Deutschland stellt, werden Fingerabdrücke und Lichtbilder erfasst. Dieser Vorgang wird erkennungsdienstliche Behandlung genannt. Die Ausländerbehörde bittet alle Schutzsuchenden aus der Ukraine, die noch keine Fingerabdrücke in Oranienburg oder Frankfurt/Oder abgegeben oder einen Termin hierfür vereinbart haben, zur Nachholung in der Behörde vorzusprechen oder per E-Mail an abhukraine@opr.de Kontakt aufzunehmen.

Was ist bei der Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen zu beachten?

Menschen aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die Minderjährige aus der Ukraine ohne deren Eltern aufgenommen haben, werden gebeten, sich beim Jugendamt zu melden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt ist auch dann erforderlich, wenn die aufnehmenden Familien in Kontakt mit den Eltern der Kinder stehen.

Minderjährige ohne Eltern werden zunächst durch das Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung oder gegebenenfalls bei einer geeigneten Familie untergebracht. Dies soll ein stabiles Aufwachsen der jungen Menschen sicherstellen.

Gilt die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine?

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können in Deutschland die Schule besuchen. Bei privat untergebrachten Kindern und Jugendlichen ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach dem Zuzug in den Landkreis OPR. Sind die Geflüchteten in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, ruht die Schulpflicht drei Monate.

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen möglichst wohnortnah zu beschulen. Die kann jedoch erst geschehen, wenn ihr endgültiger Wohnort (Unterbringung in Wohnungen) im Landkreis feststeht.

Gibt es Kita-Plätze für geflüchtete Kinder aus der Ukraine?

Ziel ist es, die Kinder wohnortnah zu betreuen. Dies kann jedoch erst geschehen, wenn ihr endgültiger Wohnort (Unterbringung in Wohnungen) im Landkreis feststeht.

So sollen rechtsanspruchserfüllende Kitaplätze geschaffen werden, wie beispielsweise in Spielkreisen.

Wo kann die für den Kita- und Schulbesuch benötigte medizinische Erstuntersuchung erfolgen?

Ukrainische Kinder und Jugendliche, die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eine Schule oder Kita besuchen werden, müssen eine Erstuntersuchung durchlaufen, die im Auftrag des Gesundheitsamtes durch das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (UKRB) durchgeführt wird. Die Untersuchung muss nicht vor dem Schul-/Kitabesuch stattfinden, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Erstuntersuchung erfolgt in Neuruppin im Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (UKRB).

Eine Anmeldung der Personen zur Erstuntersuchung ist mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift über nachfolgende E-Mail-Adresse unter erstversorgung@ruppiner-kliniken.de möglich.

Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine Krankenversichertenkarte?

Voraussetzung ist ein Antrag auf Asylbewerberleistungsbezug beim Amt für Familien und Soziales. Den Antragstellenden wird zunächst eine Bestätigung über die Übernahme der Gesundheitsleistungen (Leistungen der gesetzlich Versicherten) ausgehändigt. Auf dieser Basis behandeln die niedergelassenen Ärzte die Geflüchteten. Ein Antrag auf eine elektronische Gesundheitskarte bei der Krankenkasse wird durch den Landkreis gestellt. Hierzu wird ein Foto des geflüchteten Menschen benötigt. Bis zur Ausfertigung der Gesundheitskarte erhalten die Geflüchteten eine Ersatzbescheinigung durch die Krankenkassen, die ebenfalls bei den niedergelassenen Ärzten zur Behandlung berechtigt.

Was müssen Flüchtlinge aus der Ukraine tun, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Schutzsuchende aus der Ukraine ist zuerst die Anmeldung beim für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt unter Vorlage aller ausländischer Dokumente sowie der Registrierungsbestätigung durch die Ausländerbehörde und der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die ausgestellte Meldebescheinigung soll dann zusammen mit je einem Lichtbild aller antragstellenden Familienangehörigen an die Ausländerbehörde, Heinrich-Rau-Str. 27-30 in Neuruppin geschickt oder im Haus direkt abgegeben werden. Auf der Rückseite der Fotos sollen Namen und Geburtsdatum der Person vermerkt werden, die das Lichtbild zeigt. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis produzieren und einen kurzfristigen Termin zur Aushändigung mitteilen.

Da mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, sollen Aufenthaltstitel für Antragsteller, die bereits ein konkretes Beschäftigungsangebot oder eine Anstellungszusage besitzen, prioritär realisiert werden. Daher wird diesem Personenkreis zusätzlich die Benachrichtigung der Ausländerbehörde unter Angabe der eigenen Personalien und dem Hinweis auf mögliche kurzfristige Beschäftigungsaufnahme an das Sonderpostfach abhukraine@opr.de empfohlen.

Perspektivisch sollen die geflüchteten arbeitsfähigen Menschen aus der Ukraine die sich nicht in einer Beschäftigung befinden oder aufstockende Leistungen benötigen zum 1. Juni 2022 Kunden des Jobcenters werden und damit automatisch arbeitsberechtigt sein. Das Land Brandenburg bzw. der Bund arbeitet zurzeit an der Umsetzung dieser Regelung.

Wo gibt es Sprachkurse für Geflüchtete?

Die Kreisvolkshochschule OPR bietet entsprechende Kurse an.

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