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16.05.2023

Blühstreifen - Förderung bis 31. Mai beantragen

Seit 2019 fördert der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als Beitrag zur Biodiversität auf Beschluss des Kreistages die Anlage von Blühstreifen im landwirtschaftlichen Bereich. Wie auch schon in den vergangenen Jahren werden auch 2023 wieder 20.000 Euro für derartige Blühflächen im Landkreis bereit gestellt. Der Fördersatz für die Anlage und die Pflege von Blühflächen auf Ackerland beträgt 500 Euro pro Hektar. Der Schlag kann auch größer sein, es wird aber nur der erste Hektar gefördert. Die für die Anlage des Blühstreifens verwendete Blühmischung muss aus einer anerkannten Blühsaatgutmischung  bestehen.  Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt. Aussaat und Beantragung müssen spätestens bis zum 31. Mai dieses Jahres erfolgen.

Empfangsberechtigt für die Förderung sind alle Landwirte, die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin den Antrag auf Direktzahlungen stellen. Die Beantragung läuft dabei über den Kreisbauernverband OPR.

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