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Förderleistungen an Arbeitgeber

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin bietet Ihnen vielfältige Hilfen, um neue Mitarbeitende für Ihr Unternehmen zu finden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungs- und Förderleistungen:

Beratung und Vermittlung

Wir beraten Sie individuell und bieten Ihnen

  • eine passgenaue Vermittlung von Arbeitskräften
  • die Durchführung von Eignungsfeststellungsmaßnahmen
  • auf Wunsch eine Bewerbervorauswahl
  • die Veröffentlichung der Stellenangebote in der regionalen Presse und in den hausinternen Netzwerken

Stellenangebote können Sie telefonisch, per E-Mail oder während der Sprechzeiten auch persönlich beim Arbeitgeberservice des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin aufgeben.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit unser Online-Stellenformular zu nutzen. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen um Einzelheiten zu besprechen.

Förderleistungen bei Arbeitsaufnahme

Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin berät Sie zu den Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II.

  • Möchten Sie eine Person sozialversicherungspflichtig in Ihrem Unternehmen einstellen, von der eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist? Zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Personen mit Vermittlungshemmnissen können wir Sie mit einem Eingliederungszuschuss gemäß §§ 88 ff. SGB III unterstützen. Dieser Zuschuss zum Arbeitsentgelt soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Die Förderhöhe und -dauer hängen daher immer vom Einzelfall ab.
  • Um langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart zu bieten, können wir Sie mit einem Lohnkostenzuschuss nach dem Teilhabechancengesetz unterstützen.
    • Lohnkostenzuschuss nach § 16e SGB II bei Einstellung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter in ein mindestens zweijähriges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ohne Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung. Der Zuschuss wird für zwei Jahre gewährt. Beschäftige erhalten eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).
    • Lohnkostenzuschuss nach § 16i SGB II bei Einstellung über 25-Jähriger sehr arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ohne Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung. Der Zuschuss wird für bis zu fünf Jahre gewährt. Beschäftige erhalten eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching). Sie können für angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten erhalten.
Förderleistungen vor Aufnahme einer Ausbildung
  • Gewährung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ). Eine EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, mit dem Jugendliche und junge Erwachsene, die Chance erhalten, sich auf eine Ausbildung vorzubereiten, indem sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt werden und ihre Fähigkeiten im Betrieb unter Beweis stellen können.

Die aufgezählten Leistungen sind nicht abschließend. Ihr Arbeitgeberservice berät Sie umfassend über die individuellen Möglichkeiten zur Unterstützung der Förderung von Beschäftigten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme durch finanzielle Förderungen können Sie für die Einstellung von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II erhalten. Eine Weiterförderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

An die Erbringung der jeweiligen Lohnkostenzuschüsse sind unterschiedliche Voraussetzungen beim Arbeitgeber sowie beim Arbeitnehmer geknüpft. Die Beratung und Prüfung, welcher der oben erörterten Lohnkostenzuschüsse in Ihrem Fall erbracht werden kann, erfolgt im Rahmen einer Förderanfrage an Ihren Arbeitgeberservice.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Förderanfrage/Ihren Antrag beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit neuen Mitarbeitenden schließen. Eine Rückwirkung auf den Ersten des Monats findet auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit keine Anwendung.

Der Arbeitgeberservice wird auch Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie aufgrund eines Stellengesuchs oder im Rahmen der Stellenakquise als Arbeitgeber für eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person in Betracht kommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Nötigen Antragsformulare bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeberservice in der jeweiligen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin. Online stehen aktuell die Formulare für eine Einstiegsqualifizierung in der rechten Randspalte und das Online-Stellenformular zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungsleistungen werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Hinweise und Informationen zu den Pflichten, wenn Bürgergeld beansprucht wird, finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

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