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16.02.2024

Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung neu kalkuliert

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weist im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung auf die ab dem 1. März 2024 geltenden Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hin. Die Gebührenkalkulation kann im Amt in Neuruppin, Neustädter Str. 14, Zimmer 261 nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Neukalkulation der Gebühren, wie sie in der Anlage aufgeführt sind, erfolgt kostendeckend. Die Neukalkulation wurde erforderlich, weil sich die mit Änderungstarifvertrag Nr. 8 verbundenen Erhöhungen der Vergütung für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung erheblich auf die Ausgaben des Landkreises auswirkt. Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten für die amtliche Schlachttier - und Fleischuntersuchung bei 80 Prozent liegt, ist leider in den meisten Fällen eine Gebührenerhöhung erforderlich.

Die Gebühren werden auf Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung MSGIV vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II/23 Nr. 80) und des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung vom 15. September 2008 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 22. April 2023 erhoben.

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