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02.12.2022

Hinweis zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen

Die untere Jagdbehörde im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass bei der Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen ab dem 01. April 2023 wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zu rechnen ist. Es wird daher gebeten, die Anträge frühzeitig mit folgenden Unterlagen einzureichen:

1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (hier weitere Informationen)
2. Kopie des Personalausweises oder Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung
3. Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
4. Jagdschein (Hinweis: Sollte der Jagdschein während der Bearbeitungszeit des Antrags benötigt werden, ist eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse anzugeben. Sie werden dann benachrichtigt, sobald die konkrete Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt und der Jagdschein Hinweise einzureichen ist.)

Die Abgabe der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich über den Postweg oder per Einwurf in einen der Briefkästen der Verwaltungsstandorte des Landkreises.

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