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Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Arbeitnehmer:innen

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt erwerbsfähige Menschen, die auf der Suche nach Arbeit sind und auf Beihilfe angewiesen sind.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in umfassende Beratungs-, Vermittlungs- und individuelle Förder- und Eingliederungsleistungen erhalten. Entsprechend des geltenden Fördergrundsatzes „Fördern und Fordern“ hat die Bewilligung von Leistungen das vorrangige Ziel, Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern, um selbst Einkommen zu erwirtschaften und Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auch Maßnahmen zur beruflichen Bildung sind zentraler Bestandteil dieser arbeitsmarktpolitischen Förderung.

Einen Leistungsantrag können Sie von Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in oder im Servicebereich der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen (z.B. gegen geschiedene Ehepartner, den Vater oder die Mutter Ihres Kindes) haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine selbstständige Tätigkeit ausführen bzw. gründen wollen, finden Sie hier bei der Geschäftsstelle Kyritz weitere Informationen.

Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auch Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten (ALG I-Aufstocker) sind von der Förderung ausgeschlossen. Für diese Personengruppe werden Eingliederungsleistungen ausschließlich durch die zuständige Agentur für Arbeit erbracht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsformular bekommen Sie während des persönlichen Gesprächs mit Ihrem:r Ansprechpartner:in ausgereicht oder im Servicebereich der jeweiligen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Leistungen des Bürgergeldes können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt und das Merkblatt SGB II einsehen.

Die individuellen Förderleistungen im Überblick:

  • Beratung
  • Vermittlung in Beruf/Ausbildung
  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Pendelkosten bei Arbeitsaufnahme oder Kosten für Arbeitskleidung.
  • Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Kann auch als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt werden (evtl. Befristung möglich)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgebern oder Trägern mit dem Ziel der
    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
    • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
    • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
    • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
    • durch notwendige Anpassungs- oder Erweiterungsqualifizierungen
    • durch den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
    • durch Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
    • durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses
    • Der Vorrang der Erstausbildung ist bei allen Weiterbildungsförderungen zu beachten.

 

Eingliederungsleistungen:

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
  • Kommunale Eingliederungsleistungen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung.
  • Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige.

Rechtsgrundlagen

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