Landkreis übernimmt Grundstück der ehemaligen Wetterstation
Nutzung für Wasserrettung und Katastrophenschutz vorgesehen
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat das Grundstück der ehemaligen Wetterstation in Neuruppin von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die Liegenschaft am Ruppiner See inklusive des darauf befindlichen dreistöckigen Gebäudes wurde bis 2019 durch den Deutschen Wetterdienst genutzt. Danach stand das Gebäude leer.
Ziel ist es, die ehemalige Wetterstation, die über einen direkten Zugang zum See verfügt, zu einem zentralen Ort für den Wasserrettungsdienst und alle damit verbundenen Themen zu machen. Das Gelände inklusive Gebäude soll grundsätzlich durch die Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die DRK-Wasserwacht Ostprignitz-Ruppin genutzt werden. Darüber hinaus soll das Objekt als Stützpunkt für vorhandene Einsatztechnik des Landkreises dienen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rettungs- und Mehrzweckbooten, um eine schnelle Zuführung bei Notfällen und Großschadenslagen im Bereich des Ruppiner Sees und naheliegender Gewässer zu ermöglichen. Die überregionale Einsatzbereitschaft ist durch ein zweites Mehrzweckboot gegeben. Es ist weiterhin vorgesehen, dass das Gebäude dem Katastrophenschutz des Landkreises als zentrale Anlaufstelle ebenfalls zur Verfügung steht.
Darüber hinaus bietet die Liegenschaft gute Rahmenbedingungen, um die Zusammenarbeit mit anderen Katastrophenschutzeinheiten und Organisationen im Wasserrettungsdienst zu vertiefen. Die Wasserschutzpolizei verfügt über einen Liegeplatz beim benachbarten Wassersportverein, wodurch eine stärkere Vernetzung möglich ist. Weiterhin bietet sich das Gelände für verschiedene Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit an. Um für junge Menschen attraktiv zu bleiben, müssen die Organisationen neben gut ausgebildetem Personal auch eine attraktive Ausstattung bieten können.
Das Grundstück der ehemaligen Wetterstation ist 3347 Quadratmeter groß und verfügt über einen Bootssteg. Ein schmaler Streifen im südlichen Bereich der Liegenschaft ist mit einem Dickicht aus Sträuchern und Obstgehölzen bewachsen, die weitestgehend erhalten werden sollen, um Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen zu sichern.
Zum Erwerb hatte der Landkreis einen sogenannten Antrag auf Gewährung der Möglichkeit eines privilegierten Direkterwerbs unter Berücksichtigung der Verbilligung in Form eines Kaufpreisabschlages gestellt. Dies war unter der Voraussetzung möglich, dass der Erwerb des Grundstücks zur Nutzung für den Bau und den Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen dient, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden. Diese Voraussetzung wird in den Bereichen Katastrophenschutz und Wasserrettung erfüllt. Der Landkreis hat deshalb nur die Nebenkosten des Grunderwerbs zu tragen.
Das vom Landkreis eingereichte Nutzungskonzept sieht vor, dass der Landkreis in rechtlicher, logistischer und verwaltungstechnischer Sicht die Trägerschaft für das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude übernimmt. Die organisatorische Verwaltung liegt bei der Wasserwacht. Verwaltungsprozesse oder vergleichbare Vorgänge erfolgen in Abstimmung mit dem Landkreis.