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07.11.2023

Veräußerung von Hunden

Das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin veräußert zwei Hunde, die aufgrund einer tierschutzwidrigen Haltung fortgenommen und zwischenzeitlich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wurden. Für die Kosten der Unterbringung kommt zunächst der Landkreis auf. 

Eine Veräußerung amtlich fortgenommener Tiere ist der Weg, den das Tierschutzgesetz im Sinne des Tierwohls fordert.

Verkauft werden zwei belgische Schäferhunde, die beide altersbedingte, leichte gesundheitliche Einschränkungen haben, aber insgesamt fit und agil sind. Die Hündin und der Rüde sind beide jeweils etwa zehn Jahre alt. Die Tiere sind gehorsam, verschmust und zugleich wachsam. Sie werden nicht in einen Haushalt mit kleinen Kindern oder anderen Tieren abgegeben.  

Nicht nur die höchste Gebotssumme entscheidet über die Veräußerung, sondern das „Gesamtpaket“: So muss der/die Käufer:in in einer Selbstauskunft auch die zukünftigen Haltungsbedingungen schildern sowie einer Begutachtung durch Mitarbeitende des Veterinäramtes des zuständigen Landkreises zusagen. Zu beachten ist, dass die Tiere nicht direkt am Tage der Besichtigung mitgenommen werden können, da erst danach eine Auswahl der zukünftigen Tierhalter:innen erfolgen wird.

Diese Auswahl erfolgt durch fachkundige Mitarbeitende des Veterinäramtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere in guten Verhältnissen unterkommen und sie tierschutzgerecht versorgt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

Bei den belgischen Schäferhunden handelt es sich um eine Hündin (links) und einen Rüden (rechts). © LK OPR
Bei den belgischen Schäferhunden handelt es sich um eine Hündin (links) und einen Rüden (rechts). © LK OPR

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