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Hilfe zur Krisenbewältigung (Krisenintervention)

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Ist eine Krise nicht mehr aus eigener Kraft oder mit Unterstützung der Familie oder des Bekanntenkreises zu meistern, kann eine professionell angeleitete Krisenbewältigung der nächste Schritt sein eine Veränderung der Lebenssituation anzustoßen. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen in persönlichen Krisen oder Notsituationen bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung an.

Auf der Grundlage einer ersten Klärung können dem Betroffenen, seinen Angehörigen oder anderen Beteiligten therapeutische Kurzzeitinterventionen gegebenenfalls auch eine überbrückende therapeutische Begleitung angeboten werden. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall der Bedarf für weiterführende Hilfeleistungen ergeben, können die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes die notwendigen Schritte mit Ihnen besprechen und im Bedarfsfall eine Weitervermittlung einleiten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie sollten die Bereitschaft haben, Beratung und evtl. geeignete Hilfe anzunehmen. Ihre freiwillige Mitwirkung und eine Bereitschaft zur Veränderung festgefahrener Denk- und Handlungsweisen ist oft die wichtigste Voraussetzung für eine gute Lösung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den verschiedenen Hilfeformen finden Sie unter anderem auf der Homepage vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

Rechtsgrundlage

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