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Anzeige Tierleid

Leistungsbeschreibung

Hinweis: Diese Dienstleistung behandelt die Meldung von Tierleid unabhängig von der Frage, ob sich aus dem beobachteten Leid ein anzeigefähiger tierschutzwidriger Missstand ergibt. Wenn dies in Ihrem Fall zweifelsfrei gegeben ist, nutzen Sie bitte direkt die Möglichkeit zur Anzeige von tierschutzwidrigen Missständen .

Bei Tierleid gibt es unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten, die zunächst geklärt werden müssen:

  • Bei ausgesetzten Haustieren oder Fundtieren, wie Hunde oder Katzen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Amtes. Bei herrenlosen, verwilderten Katzen sollte neben dem zuständigen örtlichen Ordnungsamt ggf. auch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises mit einbezogen werden.
  • Wurde ein Tier in einer Wohnung zurückgelassen, etwa durch Tod des Besitzers oder durch anderweitige Umstände, ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ihr Ansprechpartner.
  • Handelt es sich um ein Wildtier, das man jagen darf, müssen sie den Jagdausübungsberechtigten des Jagdrevieres ansprechen. Die Kontaktaufnahme kann über die untere Jagdbehörde des Landkreises erfolgen.
  • Ist das Fundtier ein nicht jagdbares Wildtier, wenden sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Als Vermittler oder anderweitige Helfer können Tierschutzvereine, Tierauffangstationen oder andere Institutionen fungieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben ein Tier in einer misslichen Lage gefunden oder beobachten Tierleid.

Im Falle von aktuellen schweren Tiermisshandlungen können sie sofort die Polizei einschalten, diese beteiligt in der Regel das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft am Verfahren. Wenn tierschutzwidrige Missstände vorliegen können Sie außerdem beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Anzeige erstatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Die Kontaktaufnahme mit dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ist via E-Mail oder Telefon möglich. Gern können sie das Anzeigenformular verwenden, damit alle notwendigen Angaben erfasst sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Meldung von Tierleid fallen keine Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch bis zur Übergabe des Tieres an die zuständige Ordnungsbehörde selbst für alle finanziellen Aufwendungen, die sie leisten oder beauftragen, verantwortlich sind.

Was sollte ich noch wissen?

Für Tiere von invasiven Arten wie beispielsweise dem Waschbären, Bisam oder Marderhund gelten besondere Regeln. Diesbezüglich kann Ihnen fachkundiges Personal der unteren Naturschutzbehörde oder der Jagdausübungsberechtigte oder das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin Auskunft geben.

Diese Informationen sind nicht allumfassend und können als Orientierungshilfe genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Gewähr.

Rechtsgrundlagen

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