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Eichenprozessionsspinner

Leistungsbeschreibung

Der Eichenprozessionsspinner kommt an Eichen in lichten Wäldern, an Waldrändern, in Alleen und in Siedlungsbereichen vor. Nach 2002 haben sich die Raupe und auch der Schmetterling in Brandenburg stark ausgebreitet. Insbesondere im Nordwesten des Landes werden seit 2010 große Raupendichten festgestellt. Bedeutung besitzt der Eichenprozessionsspinner durch die massiven gesundheitlichen Auswirkungen der Raupen-Brennhaare, aber auch durch Fraßschäden, die zum Absterben von Eichen führen können.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin schreibt für die Städte, Ämter und Gemeinden zentral die Aufträge zur Behandlung von Bäumen, die vom Eichenprozessionsspinner befallen sind, aus. Wenn Ihre Bäume vom Eichenprozessionsspinner befallen sind, können Sie bei der zuständigen Stadt, dem zuständigen Amt oder der zuständigen Gemeinde die Behandlung dieser Bäume zum Zwecke der Schädlingsbekämpfung beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es besteht weiterhin Bedarf, Eichenprozessionsspinner im Landkreis zu beseitigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die geforderten Unterlagen sind den jeweiligen Ausschreibungstexten zu entnehmen.

Welche Gebühren werden fällig?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises ist für die Koordinierung und Ausschreibung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zuständig. Es bezieht hierbei die Städte, Gemeinden, Ämter sowie Forstbehörden des Landkreises ein und sammelt alle Daten zu den befallenen Eichen, um eine geeignete Firma vertraglich zu binden, die die Bekämpfungsmaßnahmen umsetzt. Zur Vorbereitung der Aktion organisiert der Landkreis eine Ärztebefragung, um zu ermitteln, wie viele Krankmeldungen durch die giftigen Raupenhärchen bekannt geworden sind.

Weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt und in diesem Flyer des Landes Brandenburg.

Rechtsgrundlagen

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