Fahrerlaubnis (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Eine beantragte Fahrerlaubnis wird automatisch durch die Aushändigung des Führerscheins übertragen. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist bereits im Alter von 17 Jahren möglich. Die Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, bis zum 18. Geburtstag nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse ist als örtliche Fahrerlaubnisbehörde für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des Modellprojektes „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ (BF17) von in Ostprignitz-Ruppin wohnhaften Antragstellenden zuständig.
Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Die Antragstellung kann in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. In manchen Fällen erfolgt die Antragsabgabe durch die von Ihnen gewählte Fahrschule.
Beachten Sie auch die Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
Jede Begleitperson muss eine Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen und unterschreiben. Der Anlage sind Kopien des Führerscheins und des Personalausweises der Begleitpersonen beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Sofern mehrere Fahrerlaubnisklassen erworben werden möchten, kann sich die Gebühr erhöhen. Gleiches gilt für eine gewünschte Zusendung des Führerscheins.
Die zu zahlende Gebühr beträgt:
- 53,20 Euro (mit 1 Begleitperson)
- 61,70 Euro (mit 2 Begleitpersonen)
- 70,20 Euro (mit 3 Begleitpersonen)
- 78,70 Euro (mit 4 Begleitpersonen)
- 87,20 Euro (mit 5 Begleitpersonen)
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren gestellt werden. Es ist die Benennung von mindestens einer Begleitperson erforderlich.