Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren/ Exportabfertigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Nutztiere in andere Länder transportiert werden sollen, ist vor der Ausfuhr eine Untersuchung durch Amtstierärzt:innen erforderlich. Amtstierärzt:innen kontrollieren den Gesundheitszustand der Tiere und überprüfen, ob bei Verladung und Transport alle tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Erfordernisse beachtet werden. Die entsprechenden Transportpapiere werden kontrolliert und vervollständigt. Unter anderem wird die Abfertigung des Transportes innerhalb der Europäischen Union durch eine TRACES-Meldung elektronisch an das zuständige Veterinäramt des Zielortes übermittelt. Beim Transport ist ein Original dieser Traces-Bescheinigung mitzuführen.
Wenn Tiere in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert werden sollen, sind dabei häufig zusätzliche Anforderungen der Zielländer zu beachten. Deshalb ist hier eine längere Vorbereitungszeit erforderlich, da beispielsweise weitere Untersuchungen notwendig werden können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Transport landwirtschaftlicher Nutztiere in Länder der Europäischen Union muss mindestens drei vollständige Werktage vorher telefonisch, per Fax oder E-Mail angemeldet werden. Für die Ausfuhr in Drittländer außerhalb der EU müssen die erforderlichen Vorlagen für die Gesundheitsbescheinigungen und die Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes von der/dem Exporteur:in rechtzeitig besorgt und dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zur Begutachtung und Planung der erforderlichen Exportuntersuchung vorgelegt werden. Bei Langstreckentransporten mit einer Transportdauer von mehr als acht Stunden ist zusätzlich ein Transportplan erforderlich, in dem die Transportroute und Kontrollstellen für die Tiere eingetragen sind. Wetterprognosen und GPS-Zugangsdaten zum Transportfahrzeug sind ebenfalls Bestandteil der einzureichenden Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular/ Antrag für den Export landwirtschaftlicher Nutztiere
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Beim Transport sind unter anderem Anforderungen an Transportfahrzeuge nach tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten. Darüber hinaus muss die betreuende Person über ausreichend Sachkunde verfügen.