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Kinderschutz - Abwendung einer Kindeswohlgefährdung

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und sind vor Gefahren für Ihr Wohl zu schützen! Daher ist es ein Wesensmerkmal der Kinder- und Jugendhilfe, diese in Ihrer Entwicklung zu Schützen und vor z.B. dem Missbrauch elterlicher Rechte, Vernachlässigung, seelischen Verletzungen und andere Schaden zu bewahren.

 

Nachbarn, Freunde, Verwandte, aber auch Handwerker* innen, Kitaerzieher* innen, Lehrer* innen, Kinderärzte* innen sind oft die ersten, die merken, dass es z.B. einem Kind nicht gut geht oder eine Familie eventuell Hilfe benötigt. Gelingt es nicht, die Eltern direkt anzusprechen, ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt (Amt für Familien und Soziales). Beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Amts für Familien und Soziales wird jeder Mitteilung, ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch, nachgegangen. Jede Meldung über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die beim Amt für Familien und Soziales eingeht, wird sofort an die fallzuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) weitergeleitet und bearbeitet.

 

Zögern Sie nicht, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben und informieren sie das Amt für Familien und Soziales.

NOTRUF des Amtes für Familien und Soziales während der Dienstzeiten:

0172/ 329 05 44

außerhalb der Sprechzeiten wählen Sie in dringenden Fällen den

Notruf 110

In Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und anderen wichtigen Bezugspersonen hat das Allgemeine Soziale Dienst (ASD) dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdung abgestellt wird oder dass das betroffene Kind bzw. der/ die Jugendliche vor weiteren Gefährdungen nachhaltig geschützt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Schutzauftrag richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis zum 18. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche können sich eigenständig den Kolleg* innen des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in jeder Lebenssituation anvertrauen. Gerade in einer Not- oder Konfliktlage kann es gut sein, sich fachliche Beratung zu holen. Dafür brauchen sie auch nicht das Einverständnis Ihrer Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten.

Viele Wahrnehmungen und Informationen können Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Scheuen Sie daher nicht sich mit den Kolleg* innen des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Kontakt zu setzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz in Familie erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (MBJS). Lesen Sie auch die UN-Kinderrechtskonvention (unicef).

Hinweis an die Fachkräfte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Wenn Sie eine Fachkraft sind und eine mögliche Gefährdungssituation im Landkreis Ostprignitz-Ruppin melden möchten, verwenden Sie bitte dazu den Meldebogen. Diesen finden Sie in der rechten Randspalte. Dort befindet sich auch eine Vorlage zur Dokumentation der Schutz- bzw. Hilfemaßnahmen.

Haben Sie grundlegende Fragen zum Kinderschutz oder zum Verfahren, stehen Ihnen die Kolleg *innen der Fachberatung zum präventiven Kinderschutz des Sachgebietes Prävention und Planung beratend zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

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