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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Adressänderung)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Ostprignitz-Ruppin umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dies ist beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr als zuständiger Zulassungsbehörde möglich. Ist diese Ummeldung auch mit einem Halter:innenwechsel verbunden, nutzen Sie bitte die Dienstleistung Fahrzeughalterummeldung.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • bei Änderungen für juristische Personen (Firmen): Aktualisierter Auszug aus dem Handels-, Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung (nicht bei Änderung der Rechtsform, hierzu siehe „Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter“)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II und Kennzeichenschilder, sofern das bisherige Kennzeichen nicht weitergeführt wird
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr berechnet sich nach Verwaltungsaufwand und beträgt bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mindestens 11,00 Euro, bei Änderung des Kennzeichens mindestens 30,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Ostprignitz-Ruppin mitnehmen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz hierher verlegen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, erhalten Sie lediglich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit korrigierter Adresse.

Rechtsgrundlagen

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