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Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Bürgerberatung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen Einflüssen aus der Umwelt zu schützen ist Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes. Schädliche Umwelteinflüsse können z.B. durch Lärm, elektromagnetische Felder, Strahlen, biologische und chemische Faktoren aber auch durch Feinstaub, ein schlechtes Innenraumluftklima (CO2) oder den Eichenprozessionsspinner hervorgerufen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist die Stellungnahme zu Planungs- und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wird das Gesundheitsamt z.B. durch die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhanden beteiligt und die Forderungen des Gesundheitsamtes finden sich in der Baugenehmigung wieder. Aber auch in Bundesimmissionsschutzgesetz-Verfahren nimmt das Gesundheitsamt zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung  Stellung. Im Planungsverfahren wird das Gesundheitsamt z.B. bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen aber auch bei der Neugestaltung von Trink- und Abwasseranlagen beteiligt. Bei Unfällen mit chemischen Gefahrenstoffen oder Strahlung erfolgt die Unterstützung gegenüber dem medizinischen Katastrophenschutz und ergreift bei konkreten Gefahren Maßnahmen zur Risikominimierung für die Bevölkerung.

Das Fachpersonal des Sachgebiets steht Ihnen aber auch bei umweltmedizinischen Fragen zum eigenen Wohnraum zur Verfügung, so bei Problemen mit Schimmelpilzen oder Schädlingsbefall. Auch gebührenpflichtige Vororttermine im Rahmen einer Wohnungsüberprüfung können Sie mit unserem Fachpersonal vereinbaren. Bei einem Befall mit Schädlingen erfolgen in der Regel zusammen mit dem Beschwerdeführer, dem Eigentümer und der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde Vororttermine.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es geht eine potentielle Gefahr vom dem Gebiet des Landkreises aus oder
  • von einer Person/ einem Objekt aus, welche*s sich im Kreisgebiet befindet bzw. dieses beeinträchtigt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Aufwand und kann zwischen 10,00 € bis 140,00 € ausfallen. Dazu kommen die notwendigen Laborkosten bei Schimmeluntersuchungen von ca. 25,00 €.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema »Schimmel in der Wohnung« finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamt.

Rechtsgrundlagen

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