Vergaben
Leistungsbeschreibung
Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises OPR führt sämtliche im Wettbewerb zugelassene Vergabearten auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zu den Aufgaben der Vergabestelle gehören unter anderem die finale Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, die Bekanntmachung von Ausschreibungen über unterschiedliche Veröffentlichungsorgane, die Klärung von Bieterfragen unter Einbeziehung der jeweiligen Fachbereiche, die Durchführung von Angebotsöffnungen (Submissionen) und die formelle Prüfung der Angebote.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie bewerben sich um einen Auftrag, der in der Zuständigkeit der Vergabestelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin liegt. Alle weiteren Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen Auftrag und in den entsprechenden Ausschreibungen formuliert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anforderungen sind bei jeder Vergabe anders. Sie sind deshalb in den entsprechenden Ausschreibungen formuliert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Einrichtung einer zentralen Vergabestelle verfolgt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin das Ziel, das Vergabewesen der Behörde zu zentralisieren und zu vereinheitlichen. Zusätzlich wird damit die strikte Trennung von Auftragsplanung und Auftragsabwicklung zum formalen Vergabeverfahren umgesetzt. Damit wird der Landkreis den Anforderungen an die Gewährleistung der Korruptionsprävention gerecht. Gleichzeitig wird durch effizientere Methoden der diskriminierungsfreie Wettbewerb gefördert und für Transparenz im Verfahrensablauf gesorgt.
Rechtsgrundlagen
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV)
- Wettbewerbsgesetz (WRegG)
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Verordnung über das gesamte Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
- Landeshaushaltsordnung/Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO/AV-LHO)