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Werkstattkarte

Leistungsbeschreibung

Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei gewerblichen Transporten wird in Deutschland über digitale Tachographen kontrolliert, die in den entsprechenden Fahrzeugen eingebaut sind. Um den digitalen Tachographen warten, reparieren und kalibrieren zu können, benötigen die zuständigen Werkstätten eine Werkstattkarte. Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person sowie die verantwortliche Fachkraft fachlich geeignet sind.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ausstellung erfolgt durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr als zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Werkstatt muss ihren Sitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) des Firmeninhabers bzw. verantwortlichen Geschäftsführers in Kopie
  • Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug des Unternehmens in Kopie
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO (maximal drei Jahre alt)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) der verantwortlichen Fachkraft in Kopie
  • Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft nach § 57b StVZO (maximal drei Jahre alt)
  • Nachweis über das mit der verantwortlichen Fachkraft bestehende Arbeitsverhältnis (Kopie des Arbeitsvertrages oder schriftliche Bestätigung durch den Inhaber bzw. Geschäftsführer)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 45,00 Euro. Wenn die fertige Karte der Werkstatt per Post zugestellt werden soll, fallen zusätzlich 4,20 Euro Versandgebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die Werkstattkarte ist zu unterscheiden von der Fahrerkarte sowie der Unternehmenskarte. Fahrerkarte und Unternehmenskarte können ebenfalls beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Eine Folgekarte kann frühestens einen Monat vor Fristablauf beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

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