Wunschkennzeichen reservieren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination wünschen, besteht die Möglichkeit, sich diese Kombination beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr reservieren zu lassen. Hierzu nutzen Sie bitte unser Onlineportal.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das gewünschte Kennzeichen darf derzeit nicht an eine andere Person vergeben oder reserviert sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro für die Reservierung und 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen. Die Gebühren werden erst bei der Zulassung des Fahrzeugs mit dem reservierten Kennzeichen erhoben. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Was sollte ich noch wissen?
Das Kennzeichen ist für sechs Monate reserviert. Folgende Kennzeichen werden nicht vergeben:
- Kennzeichen mit mehr als drei Zahlen
- Buchstabenkombinationen: HJ, NS, KZ, SS, SA, NP-D
- Zahlenkombinationen: 88, 888, 188
- Buchstaben- und Zahlenkombinationen: AH 18, HH 18
Außerdem werden alle vierstelligen Kennzeichen (z. B. NP-A1) für Fahrzeuge vorgehalten, an welchen keine größeren Kennzeichen angebracht werden können. Die Vergabe an ein Fahrzeug, an dem ein normal großes Kennzeichenschild angebracht werden kann, ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zuteilung von Kennzeichen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr