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Regelung offener Vermögensfragen

Kurzportrait


Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Ostprignitz-​Ruppin wurde am 30. Juni 2003 geschlossen. Im Referat Recht werden nur noch Anfragen zu bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren beantwortet, da deren Akten beim Landkreis archiviert sind, sowie Anträge auf Erteilung von Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung bearbeitet. Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen war nach dem Ende der DDR gegründet worden, um insbesondere bei ungeklärten Besitzverhältnissen von Grundstücken die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln.

Die bis zum Schließungstermin nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren werden jetzt von der Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen beim Landkreis Oder-​Spree bearbeitet.

Für die Erteilung von Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) für Grundstücke im Landkreis Ostprignitz-​Ruppin ist seit dem 1. Juni 2022 wieder der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig, nachdem eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die Zuständigkeit auf den Landkreis Dahme-​Spreewald übertragen hatte, aufgehoben wurde.

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