Onlinezulassung
Leistungsbeschreibung
Zur Zulassung eines Fahrzeugs müssen Sie nicht zwingend persönlich herkommen. Sie können auch das Onlineportal des Landkreises nutzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie müssen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion haben.
- Zum Auslesen der Daten des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels benötigen Sie ein Lesegerät oder aktuelles Smartphone mit NFC-Schnittstelle.
- Auf dem PC oder Smartphone muss die "AusweisApp2" installiert sein.
- Sie müssen die Gebühren per GiroPay oder Kreditkarte einzahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2018)
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und das Kennzeichen nicht beibehalten wird: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015).
- Je nach Sachverhalt werden weitere Unterlagen benötigt. Auskunft darüber erhalten Sie bei der Antragsstellung im Onlineportal.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 15,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Was sollte ich noch wissen?
Nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal erhalten Sie eine Information über den weiteren Verfahrensgang. Einige Vorgänge sind vollautomatisiert: Das bedeutet, Sie können direkt nach Abschluss des Vorgangs mit Ihrem Fahrzeug fahren. Die notwendigen Unterlagen bekommen Sie per Post zugesandt. Das trifft meistens auf die Fahrzeuge zu, welche nur umgeschrieben werden, also vor Ihrem Antrag noch zugelassen waren. Alle anderen Vorgänge, beispielsweise die Zulassung von Neufahrzeugen oder die Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen, sind lediglich teilautomatisiert. Das bedeutet, dass Ihr Antrag online übermittelt und anschließend manuell bearbeitet wird. Die Entscheidung über die Zulassung und die notwendigen Unterlagen bekommen Sie per Post zugesandt. Sie dürfen vorher nicht mit dem Fahrzeug fahren. Das trifft meistens auf die Fahrzeuge zu, welche vor Ihrem Antrag abgemeldet waren.
Folgendes kann nicht online beantragt werden:
- Technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen
- Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) für Umweltzonen
- Ersatz eines beschädigten Kennzeichenschilds
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Oldtimerkennzeichen) beantragen
- Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs
- Ersatz für eine verlorene oder gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Links:
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlinezulassung