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Technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt haben (oder haben durchführen lassen), müssen diese Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Technische Änderungen werden beispielsweise vorgenommen, um Fahrzeuge barrierefrei auszustatten oder die Leistung zu verbessern oder die visuelle Erscheinung zu verändern. Nachdem ein Fahrzeug technisch verändert worden ist, muss zunächst ein Sachverständig:innen-Gutachten eingeholt werden. Es wird geprüft, ob die vorgenommenen Änderungen zulässig sind. Diese dürfen sich nicht negativ auf die Sicherheit des Fahrzeugs auswirken oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Nachdem das Gutachten eingeholt worden ist, können Sie die technischen Änderungen durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Fahrzeug muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nur erforderlich wenn auch hierin Änderungen erfolgen oder es sich um einen alten Fahrzeugbrief handelt
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • Gutachten über durchgeführte technische Änderungen (Änderungsabnahme, Anbauprüfung, Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis) – je nach Art der Änderung
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr berechnet sich je nach Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 12,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Was sollte ich noch wissen?

Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen? Wenden Sie sich hiermit schon vorher an amtlich anerkannte Sachverständige:n für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieur:innen einer Überwachungsorganisation. Je nach Art der Änderung müssen Sie zur Erstellung des Gutachtens verschiedene Nachweise erbringen. Es sollte daher stets vorher klar sein, ob dies möglich ist und damit der Ein- oder Umbau überhaupt genehmigungsfähig ist.

Rechtsgrundlagen

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