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Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche. In bestimmten Fällen benötigen Bienenhalter:innen eine Bescheinigung, dass ihr Bestand nicht von dieser Seuche betroffen ist. Die „Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung“ nach § 5 Bienenseuchenverordnung (BS-VO) wird in Brandenburg auf Grundlage einer bakteriologischen Untersuchung eines akkreditierten Labors, im Regelfall des Landeslabors Berlin-Brandenburg, erstellt.

Die der Untersuchung vorausgehende Probenentnahme erfolgt ausschließlich durch amtlich beauftragte Bienensachverständige oder Amtstierärzte. Eigens gezogene Futterkranzproben oder Honigproben und Untersuchungsergebnisse aus anderen Laboren sind nur als Eigenkontrollen durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu werten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie sind Bienenhalter:in in Ostprignitz-Ruppin. Wenn Sie eine Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung benötigen melden Sie sich bitte bei einem der unten aufgeführten amtlich bestellten Bienensachverständigen und machen einen Termin aus. Die Sachverständigen werden von etwa zehn Prozent ihrer Bienenvölker Futterkranzproben nehmen. Die Proben werden per Kurier (aktuell dienstags und donnerstags) ins Landeslabor Berlin-Brandenburg übersandt.

Nach etwa 14 Tagen kann das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft auf Anforderung der Bienenhalter:innen eine entsprechende Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung ausstellen.


Beauftragte Wanderobmänner für Bienen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin:

Herr Enrico Lemm (Raum Neuruppin)

  • Telefon: 0152 04715908

Herr Hans-Werner Geselle (Raum Wittstock und Flächen der Bundesforst)

  • Telefon: 03394 430108

Beauftragte Bienensachverständige im Landkreis Ostprignitz-Ruppin:

Frau Birgit Brockmann (Fehrbellin)

  • Telefon: 033932 70654

Herr Hans-Werner Geselle (Wittstock)

  • Telefon: 03394 430108

Herr Ulrich Schulz (Wusterhausen)

  • Telefon: 033974 50415

Herr Oliver Schulze (Barsikow)

  • Telefon: 033978 50331
  • Telefon mobil: 0172 3172468

Herr Manfred Funke (Neuruppin)

  • Telefon: 03391 502398

Herr Andy Kralisch (Wittstock)

  • Telefon: 0162 2505579

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt die formlose Kontaktaufnahme mit den zuständigen Bienensachverständigen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Untersuchung der Proben in Landeslabor Berlin-Brandenburg sind im Rahmen der Teilnahme am AFB(Amerikanische Faulbrut)-Monitoring des Landes Brandenburg kostenfrei. Die Leistungen der amtlich beauftragten Bienensachverständigen, wie u.a. die Probenentnahme, wird nach Aufwand abgerechnet. Ebenso ist die „Bescheinigung gemäß § 5 Bienenseuchenverordnung“ nach geltender Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen.

Was sollte ich noch wissen?

Die amtlich bestellten Bienensachverständigen agieren als Mitarbeiter:innen des Landkreises speziell für die Tierseuchenprävention und -bekämpfung bei Bienen. Sie sind entsprechend ausgebildet und werden regelmäßig geschult.

Untersuchungsergebnisse oder -befunde von Laboren in Bezug auf den Erreger der Amerikanischen Faulbrut ersetzen nicht das amtliche Dokument der Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 BS-VO oder gar eine Wanderregistrierung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Auf die Führung des Laufzettels im zweiten Abschnitt der Seuchenfreiheitsbescheinigung durch den Tierhalter sei im Besonderen hingewiesen, da dies für eine effektive Tierseuchenbekämpfung eklatant wichtig ist.

Rechtsgrundlagen

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