Inobhutnahme zur Unterbringung und Betreuung von unbgeleiteten minderjährigen Ausländern*innen (umA)
Nr. 51Leistungsbeschreibung
Minderjährige Ausländer*innen, die ohne Begleitung von einer für sie sorgeberechtigten Person in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, gelten nach europäischem Recht als besonders schutzbedürftig und haben daher auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vormund und bedarfsgerechte Förderung.
Unbegleitete ausländische Minderjährige, die von der Landesverteilstelle Brandenburg gemäß des Königsteiner Schlüssels in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin umverteilt wurden, kommen bis zur Klärung ihrer individuellen Gesamtsituation in die vorläufige Inobhutnahme des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Landkreises. In dieser Zeit werden sie in eine geeignete Einrichtung wie z. B. dem Jugendnotdienst oder einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht.
Im anschließenden Clearingverfahren ermitteln die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen die individuellen Bedarfe und bestimmen im Rahmen der Perspektiv- und Bedarfsklärung auch den künftigen Aufenthaltsort der Kinder und Jugendlichen. Hierbei werden die notwendigen und geeigneten individuellen, schulischen, beruflichen und sozialen Förderbedarfe der Minderjährigen festgestellt sowie entsprechende Fördermaßnahmen erörtert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Als unbegleitet gilt, wer
- ohne die leiblichen Eltern bzw. Sorgeberechtigten in das Bundesgebiet Deutschland eingereist ist und/oder von ihnen getrennt bleibt,
- von den leiblichen Eltern bzw. Sorgeberechtigten dort ohne Begleitung zurückgelassen wird,
- in der Begleitung einer volljährigen Person einreist, die nicht sorgeberechtigt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg in einer Handreichung zur Verfügung.