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Pflegekinderdienst (PKD)

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Aus unterschiedlichen Gründen kann es dazu kommen, dass es nicht gelingt, dass Eltern und Kinder unbeschwert in einem gemeinsamen Zuhause leben können. Der Allgemeine Soziale Dienst berät Eltern bzw. Sorgeberechtigte zu verschiedenen Hilfen und Unterstützungsleistungen. Eine Form der Hilfe ist die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII.

Der Pflegekinderdienst vermittelt in solchen Situationen Kinder und minderjährige Jugendliche in geeignete Pflegestellen. Dabei sollen Alter, individueller Entwicklungsstand und persönliche Bindungen zum sozialen Umfeld Berücksichtigung finden. Dort angekommen, soll den Kindern zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein liebe- und verständnisvolles Zuhause ermöglicht werden. Der Pflegekinderdienst unterstützt vor und während der Aufnahme eines Pflegekindes und über die gesamte Zeit des Pflegeverhältnisses. Die leiblichen Eltern des Kindes werden in den Hilfeprozess stets mit eingebunden.

In unserer beratenden und begleitenden Tätigkeit setzen wir folgende weitere Aufgaben um:

  • Beratung der Pflegestellen zu rechtlichen und erzieherischen Fragestellungen, zum Umgang mit der Herkunftsfamilie und die Anbindung möglicher zusätzlicher Hilfen für das Kind oder die Pflegestelle
  • Sicherstellung von fachlich qualifizierter Unterstützung und Beratung von Pflegestellen durch Fortbildung, Supervision, Arbeitskreise etc.
  • Regelmäßige Hausbesuche und persönliche Gespräche mit den Pflegepersonen und dem Pflegekind
  • Kooperation mit relevanten Institutionen und Behörden
  • Sozialpädagogische Stellungnahmen bei Gerichtsverfahren, Namensänderung etc. von Pflegekindern

Darüber hinaus erfolgt durch uns als Fachdienst die Durchführung eines Bewerber-/ Anerkennungsprozesses mit Pflegestelleninteressenten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um als Pflegestelle anerkannt zu werden, bedarf es einer verbindlichen Teilnahme und aktiven Mitwirkung am Bewerberprozess. Dieser gliedert sich in Einzel- und Gruppentermine. Insbesondere werden dort Themen und Herausforderungen zum Zusammenleben mit fremden Kindern in den Fokus genommen. Durch unsere sozialpädagogischen Mitarbeitenden wird am Ende des Bewerberprozesses die individuelle Eignung der Pflegepersonen bzw. der Pflegestelle festgestellt.

Von den Bewerbenden wird vor allem ein hohes Maß an Empathievermögen und Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft, in den Austausch mit uns als Fachdienst über eigene Lebensthemen und Erfahrungen zu gehen, Offenheit für neue/ andere Lebenswelten, Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst als auch den leiblichen Eltern des Kindes erwartet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Vorfeld benötigen Sie keine einzureichenden Unterlagen. Alles Weitere findet Raum im Informationsgespräch.

Welche Gebühren fallen an?

Vom Pflegekinderdienst werden für den Bewerber-/Anerkennungsprozess keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Es werden von uns fortlaufend geeignete Familien, Paare (ungeachtet ob verheiratet oder nicht) und Alleinstehende gesucht, die sich vorstellen können, einem fremden Kind vorübergehend oder auch für längere Zeit ein Zuhause zu bieten. Wir suchen eine geeignete Familie für ein Pflegekind – nicht umgekehrt!

Gern können Sie Kontakt zu einem unserer Sozialarbeiter:innen aufnehmen, um ein erstes Informationsgespräch zu vereinbaren. Erste weiterführende Informationen und Broschüren finden Sie auch unter „Dokumente“.

Wer ein Kind zur Vollzeitpflege betreut, hat Anspruch auf finanziellen Ausgleich seines erzieherischen Aufwands. Gleichzeitig erhält die Pflegeperson einen Ausgleich des materiellen Aufwandes für das Kind. Dies erfolgt durch monatliche Zahlungen. Die Höhe, Ansprüche und Voraussetzungen sind festgeschrieben in der  Richtlinie zur Gewährung von Nebenleistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige in Vollzeitpflege sowie von Krankenhilfe.

Rechtsgrundlagen

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