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Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle OPR/ PR - Adoption eines deutschen Kindes

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Als Adoptionsvermittlungsstelle erfüllen wir folgende Aufgaben:

  • Beratung und Begleitung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption geben wollen und Nachbetreuung
  • Beratung, Vorbereitung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern
  • Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptionsfamilien
  • Beratung und Betreuung von Adoptionsfamilien nach einer erfolgten Adoption
  • Beratung und Unterstützung von Adoptivkindern bei ihrer Herkunfts- und Identitätssuche
  • Info- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Verpflichtende Beratung und Begleitung von Stiefkindadoptionen

Wenden Sie sich bitte an die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle OPR/ PR im Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst, wenn Sie oder Ihr Kind im Landkreis Ostprignitz-Ruppin oder Prignitz wohnen. Hier erhalten Sie u.a. Informationen zum Verfahren der Adoptionsvermittlung und Beratung sowie Begleitung im gesamten Adoptionsvermittlungsverfahren.

Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die Dienstleistung "Adoption eines ausländischen Kindes".

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Entsprechend der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung von der BAGLJÄ haben die Adoptionsbewerbenden folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
  • keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
  • stabile Partnerschaft
  • unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
  • gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
  • Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind im Laufe des Bewerbereignungsprozesses u.a. folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag und Adoptionsbewerber:innenfragebogen (wird von der Adoptionsvermittlungsstelle ausgehändigt)
  • Lebensbeschreibung,
  • Fotos der Bewerber:innen,
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
  • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
  • Gesundheitliches Gutachten vom Amtsarzt bzw. der Amtsärztin (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
  • Verdienstnachweise und Auskunft von der Schufa

Welche Gebühren fallen an?

Für das Verfahren werden keine Gebühren erhoben.

Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. für das Führungszeugnis.

Was sollte ich noch wissen?

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
 
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
    Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

Das Geburtenregister des Kindes enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Rechtsgrundlagen

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