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Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst

Kurzportrait


Das Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bietet eine Vielzahl sozialer Leistungen für in Not geratene Kinder, Jugendliche, Sorge­berechtigte und deren Angehörige an. Sie verfolgen alle das Ziel, das Kindes­wohl zu schützen, eine Kinder- und familien­freundliche Umwelt zu gestalten sowie die Lebens­bedingungen der Leistungs­empfangenden durch Integration und Kompetenz­stärkung zu verbessern. Der allgemeine soziale Dienst leistet dabei Hilfe zur Selbst­hilfe.

Die sozial­pädagogischen Fachkräfte analysieren mit Ihnen zusammen die Ursachen und Wirkungen Ihrer Probleme und machen sich ein Bild von Ihrer Gesamt­situation, um Ihnen bedarfs­gerechte Unterstützungs­angebote unter­breiten zu können. Das erfordert natürlich, dass Sie den allgemeinen sozialen Dienst auch auf­suchen und Ihr Recht auf Beteiligung frei­willig wahr­nehmen.

Unser viel­fältiges Leistungs­angebot wird auf die Bedarfe und die Veränderungsbereitschaft der Klient:innen angepasst. Zu den Auf­gaben gehören unter anderem die Beratung und Unter­stützung von Sorge­berechtigten in Erziehungs­angelegenheiten, die Vermittlung von notwendigen und geeigneten Hilfen zur Erziehung, Hilfs­angebote für seelisch behinderte beziehungsweise von einer Behinderung bedrohte junge Menschen, die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern:innen, die Adoptionsvermittlung sowie die Suche und Unter­stützung von Pflege­personen für Kinder, die nicht bei ihrer leiblichen Familie auf­wachsen können. Darüber hinaus wirken die sozialpädagogischen Fachkräfte des allgemeinen sozialen Dienstes in Verfahren vor dem Familiengericht mit und kümmern sich im Rahmen der Jugend­gerichtshilfe um die Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in laufenden Gerichts­verfahren.

Die Wirt­schaftliche Jugend­hilfe als Teil­bereich des Sachgebiets ist für die Finanzierung von ambulanten, teil­stationären und stationären Hilfen der Jugend­hilfeträger verantwortlich und sichert deren geldliche Ansprüche ab. Die Rahmen­vereinbarung für Leistungen, Qualitäts­entwicklung und Entgelte in der der Jugend­­hilfe regelt die inhaltlichen und finanziellen Grund­­lagen für Leistungen der Jugend­hilfeträger.

Die Aufgaben des Fachbereichs zusammengefasst:

  • Beratung und Unterstützung von Sorge­berechtigten in Erziehungs­angelegenheiten
  • Abbau und Vermeidung von gefährdenden Situationen für das Kindeswohl (reaktiver Kinderschutz)
  • Adoptionsvermittlung von deutschen und ausländischen Kindern
  • Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in einem Jugend­gerichts­verfahrens
  • Beratung und Begleitung von Pflege­familien
  • Beratung zu Hilfs­angeboten zur Ein­gliederung von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Inobhutnahme von Minderjährigen und unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen

Um die Aufgaben im Gebiet des Landkreises bürgernah anzubieten, ist der allgemeine soziale Dienst in verschiedene Teams unterteilt. Diese befinden sich an unterschiedlichen Standorten in Neuruppin, Kyritz und Wittstock.

Standorte und Teams


Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick


Wichtige Dokumente und Formulare


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