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Zulassung von Projekten in Natura 2000-Gebieten

Leistungsbeschreibung

Zu den Natura 2000-Gebieten gehören nicht nur die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), sondern auch die Gebiete, die auf Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie besonderen Schutz genießen, sogenannte SPA-Gebiete (Special Protection Area - Vogelschutzgebiete).

Mit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie im Mai 1992 hat die europäische Union einen entscheidenden Schritt zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa getan. Auf Grundlage dieser Richtlinie haben die Bundesländer Gebiete benannt, in denen Tiere, Pflanzen und Lebensräume mit europäischer Bedeutung vorkommen - die sogenannten FFH-Gebiete.

Jede:r, der/die innerhalb eines Natura 2000-Gebietes oder an ein solches Gebiet angrenzend ein Projekt realisieren möchte, hat dies bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Dies gilt auch für Projekte, deren Durchführung Auswirkungen auf ein solches Gebiet haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Zulassung von Projekten ist die Durchführung einer Vorprüfung, bei der im Ergebnis festzustellen ist, ob das Projekt ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen würde.

Der Projektbereich muss innerhalb des Landkreises in einem FFH- oder SPA-Gebiet liegen oder  unmittelbar an ein solches angrenzen oder Auswirkungen auf ein solches Gebiet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Vorhaben muss bei der unteren Naturschutzbehörde mit folgenden Angaben zur Durchführung des Projektes angezeigt werden:
  • Bezeichnung des betroffenen Natura 2000-Gebietes
  • Übersichtsplan mit den Schutzgebietsgrenzen
  • Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme
  • Beschreibung des Vorhabens sowie der Charakterisierung anderer Vorhaben, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie im Zusammenwirken erhebliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben
  • Ausgefülltes Formblatt zur Vorprüfung ( Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift)

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt) in der aktuell gültigen Fassung und kann mindestens 50 Euro bis höchstens 8.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg.

Was sollte ich noch wissen?

Entscheidungen über Vorhaben in Natura 2000- Gebieten sind sehr umfassend zu prüfen. Es empfiehlt sich, vorab einen Gesprächstermin in der unteren Naturschutzbehörde zu vereinbaren.Die Erhaltungszielverordnungen zu den FFH-Gebieten finden Sie hier.

Die kartografische Darstellung finden Sie im Geoportal des Landkreises. Dort muss im Themenbaum der Punkt Schutzgebiete anklickt werden.

Rechtsgrundlagen

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