Deutschlandweit war es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Jahr 2025 von Anfang Februar bis Ende Mai seit dem systematischem Aufzeichnungsbeginn 1881 noch nie so trocken. Auch unser Landkreis ist trotz punktueller Niederschläge großflächig von der Wasserknappheit betroffen. Entsprechend sollte sparsam mit dem kostbaren Wasser umgegangen werden.
Momentan geben der Dossespeicher und die Rhinseen, in denen in den niederschlagsreicheren Monaten Wasser zurückgehalten wurde, noch Wasser an die unterhalb liegenden Gewässer ab. Allerdings liegt das Wasservolumen der Rhinseeen weit unter der für diese Jahreszeit erforderlichen Speichermenge.
Nach den aktuellen Prognosen wird es unumgänglich sein, die Wasserabgaben der Speicher weiter zu drosseln, um die Gewässerqualität unserer einzigartigen Seen erhalten zu können. Im Landkreis ist außerdem mit trockenfallenden Fließgewässern, erheblichen Wasserspiegelabsenkungen in den Seen und fallenden Grundwasserständen zu rechnen. Gleichzeitig stellt ein zu geringer Wasserabfluss und Wasserstand eine große Gefahr unter anderem für Tiere und Pflanzen dar. Im schlimmsten Fall kann es zu erheblichen Schäden der Ufervegetation und sogar zu einem Fischsterben kommen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Untere Wasserbehörde alle Bürger:innen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, in der gegenwärtigen Trockenwettersituation verantwortungsvoll und sparsam mit den wertvollen natürlichen Wasserressourcen umzugehen. Insbesondere die Anlieger:innen an den Gewässern werden aufgerufen, jegliches vermeidbare Entnehmen von Wasser, insbesondere für die Bewässerung von Rasenflächen, einzuschränken. Auch sind alle Inhaber:innen einer Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus Fließgewässern und Seen aufgerufen, die in der Erlaubnis festgesetzten Mindestwasserstände und Abflüsse strikt zu beachten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld und sogar den Verlust der Erlaubnis.
Die Kreisverwaltung wird anhand einer Analyse der aktuellen Entwicklungen geeignete weitere Schritte zur Reduzierung des Wasserverbrauchs mit Augenmaß prüfen. Dafür werden wie in den vergangenen Jahren auch Allgemeinverfügungen in Betracht gezogen, die Gewässerbenutzungen beschränken oder anpassen.