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Sachgebiet Abfall, Boden und Wasser

Kurzportrait


Kyritzer Untersee

Im Sachgebiet sind die untere Abfallwirtschaftsbehörde, die untere Bodenschutzbehörde und die untere Wasserbehörde angesiedelt. Diese Behörden nehmen die sich aus den Bundesgesetzen, wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz sowie aus den Landesgesetzen, wie dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz und dem Brandenburgischen Wassergesetz, ergebenden Aufgaben wahr.

Die untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle, die umweltverträgliche Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen und erfasst Daten zu erzeugten Gewerbeabfällen.

Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind beispielsweise bei Havarien oder Unfällen aufgetretene schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Sie erfasst Daten und Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen und erteilt dazu Auskünfte.

Die untere Wasserbehörde ist zuständig für den Schutz und die angemessene Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Ihr obliegt die Aufsicht über die Gewässer, mit der weitreichende Befugnisse verbunden sind. Sie überwacht den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ist zuständig für Anlagen der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, das Bohren von Brunnen, die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten sowie die Errichtung von baulichen Anlagen in, an, unter und über Gewässern.

Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick


Wichtige Dokumente und Formulare


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