Sachgebiet Abfall, Boden und Wasser
Kurzportrait
Im Sachgebiet sind die untere Abfallwirtschaftsbehörde, die untere Bodenschutzbehörde und die untere Wasserbehörde angesiedelt. Diese Behörden nehmen die sich aus den Bundesgesetzen, wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz sowie aus den Landesgesetzen, wie dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz und dem Brandenburgischen Wassergesetz, ergebenden Aufgaben wahr.
Die untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle, die umweltverträgliche Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen und erfasst Daten zu erzeugten Gewerbeabfällen.
Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind beispielsweise bei Havarien oder Unfällen aufgetretene schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Sie erfasst Daten und Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen und erteilt dazu Auskünfte.
Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick
- Anlagen in, an, unter und über Gewässern - Steganlagen
- Anzeige des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige illegaler Abfallablagerung auf öffentlich zugänglichen Flächen
- Anzeige Kleine Öllager - Heizölanlagen, kleine Tankstellen
- Anzeige von Abwasserkanalisationen (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster (ALKAT)
- Beratung zur Regelung für den Rückbau von Gebäuden
- Erlaubnisse für die Einleitung von Niederschlagswasser
- Erlaubnisse für Geothermische Anlagen
- Erlaubnisse für Kleinkläranlagen
- Errichtung von Brunnen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
- Errichtung von Brunnen, Grundwasserentnahme
- Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
- Indirekteinleitungen in öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen)
- Information zur Errichtung abflussloser Sammelgruben
- Landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung von Oberflächenwasser aus Gräben, Flüssen oder Seen
- Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser