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Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer:innen zur Auskunft verpflichtet sind. Beim Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ geschieht dies im Rahmen der Abbruchanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Die Dienstleistung einer Abbruchanzeige wird auf der Webseite des Bau- und Umweltamtes genauer erläutert.

Bei Gebäuden unter 1000 m³ Wohnraum sind die entsprechenden Auskünfte über Abbrüche, Abgänge von Gebäudeteilen mit Wohnraum sowie Nutzungsänderungen von Wohnraum direkt dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitzuteilen.

Nähere Angaben dazu enthält ein entsprechendes Informationsblatt.

28.11.2025 
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