Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer:innen zur Auskunft verpflichtet sind. Beim Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ geschieht dies im Rahmen der Abbruchanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Die Dienstleistung einer Abbruchanzeige wird auf der Webseite des Bau- und Umweltamtes genauer erläutert.
Bei Gebäuden unter 1000 m³ Wohnraum sind die entsprechenden Auskünfte über Abbrüche, Abgänge von Gebäudeteilen mit Wohnraum sowie Nutzungsänderungen von Wohnraum direkt dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitzuteilen.
Nähere Angaben dazu enthält ein entsprechendes Informationsblatt.