Ausstellung schulärztlicher Gutachten für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Nr. 53Leistungsbeschreibung
Haben Schüler *innen Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und/oder beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kann eine sonderpädagogische Förderung bzw. Unterstützung in Betracht kommen, um ein geeignetes Lernumfeld für das Kind oder die/den Jugendliche *n zu schaffen. Dies sollte insbesondere dann erfolgen, wenn es ausgeschlossen werden kann, dass Bildungsziele nicht ohne sonderpädagogische Unterstützung erreicht werden können.
Um jedoch eine adäquate Unterstützung durch die zuständige sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle zu erhalten, benötigen die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) im Bedarfsfall ein schulärztliches Gutachten. Ein solches schulärztliches Gutachten, welches Aufschluss über eine mögliche Entwicklungsgefährdung/-verzögerung des Kindes oder der Jugendlichen gibt, können die Sorgeberechtigten beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
- ggf. medizinische Befunde
- ggf.weitere Bescheinigungen für körperliche/ seelische Einschränkungen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Herzpass etc.)
- ggf. Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
In der Regel erfolgt eine Antragsstellung der Sorgeberechtigten erst auf Anraten/Empfehlung von Ärzten, Lehrern, Erziehern oder Betreuern.
Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Förderung erhalten Sie über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).