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Ausstellung schulärztlicher Gutachten für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Haben Schüler *innen Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und/oder beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kann eine sonderpädagogische Förderung bzw. Unterstützung in Betracht kommen, um ein geeignetes Lernumfeld für das Kind oder die/den Jugendliche *n zu schaffen. Dies sollte insbesondere dann erfolgen, wenn es ausgeschlossen werden kann, dass Bildungsziele nicht ohne sonderpädagogische Unterstützung erreicht werden können.

Um jedoch eine adäquate Unterstützung durch die zuständige sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle zu erhalten, benötigen die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) im Bedarfsfall ein schulärztliches Gutachten. Ein solches schulärztliches Gutachten, welches Aufschluss über eine mögliche Entwicklungsgefährdung/-verzögerung des Kindes oder der Jugendlichen gibt, können die Sorgeberechtigten beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Sorgeberechtigte müssen einen formlosen Antrag beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag
  • Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
  • ggf. medizinische Befunde
  • ggf.weitere Bescheinigungen für körperliche/ seelische Einschränkungen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Herzpass etc.)
  • ggf. Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

In der Regel erfolgt eine Antragsstellung der Sorgeberechtigten erst auf Anraten/Empfehlung von Ärzten, Lehrern, Erziehern oder Betreuern.

Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Förderung erhalten Sie über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Rechtsgrundlage

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