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Ausbildungsförderung

Nr. 50

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen, das im Amt für Familien und Soziales angesiedelt ist, stehen Ihnen zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Förderung nach den folgenden Gesetzen im Zusammenhang stehen, zur Verfügung:

  • Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, in Anspruch nehmen.
  • Leistungen nach dem Brandenburger Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) sollen Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien helfen, die Schulbildung zum Abitur oder zur Fachhochschulreife erfolgreich absolvieren zu können.
  • Die Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-Bafög genannt -  dient dem Ziel, die Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung zu unterstützen, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Anspruch auf die Leistungen nach dem BAföG ist vorhanden, wenn Sie eine reine schulische Berufsausbildung absolvieren und Ihre Eltern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen. Wenn Sie noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, können Sie ebenfalls BAföG erhalten – dies gilt aber erst ab dem Besuch der Klasse 10 und nur dann, wenn Sie außerhalb des Elternhauses wohnen müssen.

Für den Bezug von Leistungen nach dem BbgAföG ist erforderlich, dass Sie bei Ihren Eltern oder Sorgeberechtigten im Land Brandenburg wohnen und eine schulische Ausbildung absolvieren, die mit dem Abitur oder dem Erreichen der Fachhochschulreife endet.

Möchten Sie Leistungen nach dem Meister-BAföG beziehen, müssen Sie eine auf einer Grundausbildung aufbauende berufliche Fortbildung besuchen und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen.

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung von Förderungsleistungen ist an bestimmte Formblätter gebunden, die Sie bitte rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns, beim Sachgebiet soziale Leistungen einreichen.

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, 

Fügen Sie die nachfolgend aufgelisteten Nachweise hinzu:

  • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
  • Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe (Wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Schätzung des Wertes Ihres Autos, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein (Wenn Sie ein Auto haben)
  • ggf. Nachweise über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum:
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, z.B. Kontoauszug

Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das Sachgebiet für Soziale Leistungen. Hier werden die Unterlagen dann auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen, werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.


Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen Rund um das Thema BAFöG erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen stehen Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

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