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Erstellung von Verkehrswertgutachten

Leistungsbeschreibung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf Antrag Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken. Außerdem werden Gutachten über Rechte an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten) angefertigt.

Gutachten zur Immobilienbewertung werden als „Verkehrswertgutachten“ bezeichnet. Der Verkehrswert ist der Durchschnittspreis, der zum Zeitpunkt der Ermittlung auf dem freien Markt auf Basis der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie erzielt werden könnte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsteller müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Antragsteller Eigentümer der Immobilie sind oder diese erwerben möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich ist dabei die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung – BbgGAGebO).

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Verkehrswertermittlung werden außergewöhnliche oder persönliche Umstände bei Käufer:in und Verkäufer:in ausdrücklich nicht berücksichtigt. Ein ungewöhnlicher Umstand kann etwa wirtschaftliche Not sein, die Verkäufer:innen zu einem schnellen Verkauf notfalls auch unter Marktwert zwingt. Ungewöhnliche Umstände liegen aber auch bei persönlicher Bindung von Kaufinteressenten an die Immobilie vor, die sie zu einem Gebot über Marktwert veranlassen können. Beim Verkehrswert wird eine ideale Kaufsituation angenommen, in der der Käufer:in und Verkäufer:in frei von äußeren Zwängen alleine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den Kauf entscheiden. Dass eine solche Situation in der Realität nicht immer gegeben ist, wird bewusst nicht berücksichtigt, um einen möglichst neutralen Marktpreis zu errechnen.

Rechtsgrundlagen

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