Onlinezulassung
Leistungsbeschreibung
Zur Zulassung eines Fahrzeugs müssen Sie nicht zwingend persönlich herkommen. Sie können auch das Onlineportal des Landkreises nutzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie benötigen ein Bund-ID-Konto, welches mit einem Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion oder einem ELSTER-Zertifikat erstellt werden kann.
- Als juristische Person (Firma) müssen Sie mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein Unternehmenskonto erstellen.
- Sie müssen die Gebühren per Giropay oder Kreditkarte einzahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2018)
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und das Kennzeichen nicht beibehalten wird: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015).
- Je nach Sachverhalt werden weitere Unterlagen benötigt. Auskunft darüber erhalten Sie bei der Antragsstellung im Onlineportal.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 20,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Was sollte ich noch wissen?
Nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal erhalten Sie eine Information über den weiteren Verfahrensgang. Fast alle Vorgänge sind vollautomatisiert: Das bedeutet, Sie können direkt nach Abschluss des Vorgangs mit Ihrem Fahrzeug fahren. Die notwendigen Unterlagen bekommen Sie anschließend per Post zugesandt.
Folgendes kann nicht online beantragt werden:
- Technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen
- Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) für Umweltzonen
- Ersatz eines beschädigten Kennzeichenschilds
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs
- Ersatz für eine verlorene oder gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Links:
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlinezulassung
Rechtsgrundlagen
- § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Gemeinsame Regelungen)
- § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Erstzulassung)
- § 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Tageszulassung)
- § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Wiederzulassung)
- § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Änderungen/Umschreibung)
- § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Sofortige Inbetriebsetzung)
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Vorläufiger Zulassungsnachweis)