Onlineabmeldung
Leistungsbeschreibung
Zur Abmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie nicht zwingend persönlich herkommen. Sie können auch das Onlineportal des Landkreises nutzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Fahrzeug muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein (Kennzeichen: OPR, NP, KY, WK).
- Sie müssen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion haben.
- Zum Auslesen der Daten des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels benötigen Sie ein Lesegerät oder aktuelles Smartphone mit NFC-Schnittstelle.
- Auf dem PC oder Smartphone muss die "AusweisApp2" installiert sein.
- Sie müssen die Gebühren per GiroPay oder Kreditkarte einzahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)
- Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten inklusive Sicherheitscode (ausgegeben ab 01.01.2015)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 6,30 Euro oder 8,90 Euro (bei Reservierung des Kennzeichens). Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Fahrzeug ist sofort nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal abgemeldet. Wird der Antrag nicht vom Halter selbst gestellt, erhält der Halter eine Benachrichtigung über die Abmeldung seines Fahrzeugs.
Links:
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlineabmeldung
Rechtsgrundlagen
- § 15g Fahrzeugzulassungsverordnung (Antrag auf Außerbetriebsetzung)
- § 15h Fahrzeugzulassungsverordnung (Außerbetriebsetzung)