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Rückkehrberatung

Leistungsbeschreibung

In Ostprignitz-Ruppin wohnhafte Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können das Beratungsangebot nutzen, wenn sie eine Rückkehr in ihr Heimatland oder einen anderen ausländischen Staat erwägen. Entsprechend der Vielzahl an möglichen Gründen für eine Rückkehr beraten wir Sie individuell, unabhängig, ergebnisoffenen. Das Beratungsangebot ist eine freiwillige Leistung des Sachgebiets Öffentliche Ordnung/Ausländerwesen als zuständige Ausländerbehörde.

In den auf freiwilliger Basis geführten Beratungsgesprächen können wir Menschen mit Rückkehrwunsch oder -verpflichtung bereits in Deutschland die Perspektiven im Rückkehrland aufzeigen und auf bestehende Förderprogramme aufmerksam machen. Dabei beraten wir Sie auch zu den Möglichkeiten der Teilnahme an Reintegrationsprogrammen und der Verfügbarkeit von – auch finanziellen – Unterstützungsmaßnahmen vor Ort. Darüber hinaus helfen wir Rückkehrenden bei Bedarf bei organisatorischen Aufgaben wie der Beschaffung von Reisedokumenten etc.

 

Die Ausländerbehörde kann ab sofort nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Termine können Sie unter abhtermin@opr.de vereinbaren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende in Ostprignitz-Ruppin wohnhafte Personen mit Rückkehrwunsch oder -verpflichtung können die Leistung nutzen. Ein Aufenthaltstitel spielt für die Inanspruchnahme der Leistung keine Rolle:

  • Ausländische Staatsangehörige

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Zielland. Eine entsprechende Beratung kann nur im Rahmen eines persönlichen Gespräches gewährleistet werden. Kommen Sie hierfür zu den Sprechzeiten in die Ausländerbehörde des Sachgebiets Öffentliche Ordnung/Ausländerwesen oder vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin mit einer zuständigen Ansprechperson.

Alle Rückkehrenden müssen zum Zeitpunkt der Ausreise im Besitz gültiger Reisedokumente (zum Beispiel Nationalpass) sein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beratungsleistung fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Hinweise erhalten Sie auf folgender Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

https://www.returningfromgermany.de/de

Rechtsgrundlagen

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