Fahrerlaubnis (Verlängerung einer LKW- oder Busfahrerlaubnis)
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen (siehe Kraftfahrt-Bundesamt-Fahrerlaubnisklassen) unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Die Fahrerlaubnisklassen C (Lkw) und D (Bus) werden zeitlich befristet erteilt und müssen alle fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie diese weiterhin nutzen möchten.
Eine Ausnahme gibt es bei den Klassen C1 und C1E. Sind diese bis zum 31.12.1998 erteilt worden, sind sie unbegrenzt gültig. Bei einer Erteilung bis zum 18.01.2013, sind sie bis zum 50. Lebensjahr gültig und müssen erst ab dann alle fünf Jahre verlängert werden.
Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Antragstellung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Antragsformular wird direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Einwohnermeldeamt ausgefüllt. Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
- Führerschein
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV
- gegebenenfalls den Nachweis über die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zum Eintrag der Schlüsselzahl 95
zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- ab dem 50. Lebensjahr einen Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr), der bei einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner zu absolvieren ist
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Paragraph 30 Absatz 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)
Welche Gebühren fallen an?
Die Verlängerung einer Lkw- oder Busfahrererlaubnis der Klassen C und D ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Die zu zahlende Gebühr für die Verlängerung einer LKW- oder Busfahrerlaubnis beträgt 43,90 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Um als Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein, brauchen Fahrer:innen in Deutschland den Nachweis ihrer Qualifikation (Schlüsselzahl 95) nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Sollte Ihre bisherige LKW- oder Busfahrerlaubnis bereits seit mehreren Jahren abgelaufen sein, kann dies dazu führen, dass Sie eine praktische Fahrprüfung ablegen müssen. Hierüber entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Antragsverfahren.