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Bauvorbescheid

Leistungsbeschreibung

Der Vorbescheid eröffnet dem Bauherren bzw. der Bauherrin die Möglichkeit, der Bauaufsichtsbehörde bereits vor Einreichung des Bauantrages einzelne, der selbständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben zu stellen. Dementsprechend können nur solche Fragen Gegenstand einer Bauvoranfrage sein, die der Sache nach im späteren Baugenehmigungsverfahren entschieden werden müssten. Dies können auch Fragestellungen sein, die sich auf Rechtsmaterien außerhalb des Baurechts beziehen, das heißt die durch eine Baugenehmigung konzentriert wären (zum Beispiel Fragen des Denkmalschutz- oder Naturschutzrechts).

Das Verfahren auf Erlass eines Vorbescheids beginnt mit der Stellung des entsprechenden Antrages bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Sachgebiet Technische Bauaufsicht des Bau- und Umweltamtes.

Für persönliche Auskünfte, der Beantwortung von Fragen und Beratung in Bauangelegenheiten stehen Ihnen die angegebenen Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die allgemeinen Sprechzeiten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Einleitung des Vorbescheidsverfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrages. Der Antrag ist wirksam gestellt, wenn er in der vorgeschriebenen Form – unter Verwendung der amtlich bekannt gemachten Vordrucke – bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Sachgebiet Technische Bauaufsicht) eingeht.

Ein Vorbescheid kann (nur) vor Einreichung des Bauantrages beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Bauvorbescheidsantrag ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) einzureichen. Für die Übergabe in elektronischer Form sind als Datenträger ausschließlich CDs zu verwenden.

Bauvorlagen sind die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen. Art und Umfang der Bauvorlagen bestimmen sich nach den Regelungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) und hängen maßgeblich von der zu bescheidenden Bauvoranfrage ab. Bei Fragestellungen, die sich auf ein spezielles Fachrecht beziehen, können besondere Bauvorlagen erforderlich sein.

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index

Welche Gebühren fallen an?

Für die Amtshandlung erheben wir Gebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO). Diese werden nach dem Gebührenverzeichnis in Abhängigkeit von der zur Beantwortung gestellten Frage zu einem konkreten Bauvorhaben bestimmt. Die Mindestgebühr für die Beantwortung einzelner Fragen beträgt:

  • zu einem konkreten Bauvorhaben hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), einer Vorschrift auf Grund der BbgBO oder einer fachgesetzlichen Vorschrift beträgt 200,00 Euro,
  • zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beträgt 400,00 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bearbeitung Ihres Vorbescheidsantrages wird von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht. Die Höhe der Vorschusszahlung errechnet sich hierbei nach den voraussichtlich zu erwartenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Als Vorschuss werden 75 Prozent der zu erwartenden Kosten erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages bis zum Eingang des festgesetzten Betrages ausgesetzt wird.

Rechtsgrundlagen

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