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In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen des Verstorbenen gesetzlich verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Das bedeutet, dass sie auch die anfallenden Kosten zu tragen haben.

Sofern Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der angemessenen Bestattungskosten beim Sachgebiet Besondere Dienste/Asyl stellen und eine teilweise oder volle Erstattung der Kosten erhalten.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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