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Zum Vermögen gehören insbesondere:

  • Haus- und Grundbesitz
  • Kraftfahrzeuge
  • Bargeld sowie Sparguthaben (auch ausländische Konten)
  • Wertpapiere (Sparvertrag, Fonds, Forderungen gegen Dritte etc.)
  • Rückkaufwerte von Lebens- und Rentenversicherungen

Zum Einkommen gehören insbesondere:

  • Erwerbseinkünfte
  • Mieten aus Vermietung und Verpachtung
  • Renten

Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Antrags­berechtigten müssen mögliche Unterhalts­ansprüche vorab geklärt werden, da diese das Einkommen reduzieren. Die Leistungsgewährung erfolgt ab dem Tag der Antragstellung bzw. ab ­Bekanntwerden des Hilfeanspruchs.

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