Wenn Sie im Begriff sind einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, werden Sie auch mit neuen und ungewohnten Umständen konfrontiert, welche auch gleichzeitig finanzielle Aufwendungen mit sich bringen könnten. Gerade wenn der Einzug in die erste eigene Wohnung ansteht oder die Geburt eines Kindes, entsteht u.a. der Bedarf an einer Erstausstattung/einmaligen Leistung. Nicht jede Person/Familie schafft es, die dafür benötigten geldlichen Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufzubringen.
Aus diesem Grund bietet der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Unterstützung in Form von einmaligen Leistungen an, die für die Anschaffung von Erstausstattungen in speziellen Lebenssituationen (Wohnung, Schwangerschaft und Geburt, Kleidung etc.) angedacht sind. Des Weiteren kann auch die Versorgung mit orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten finanziell unterstützt werden.
Da es notwendig ist, dass dieser Bedarf begründet und nachgewiesen wird, müssen Sie einen Antrag (siehe Randspalte) bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin stellen.