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Erwerbsfähigkeit - Ermittlung der Altersgrenze

Wenn Sie vor 1964 geboren sind, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a SGB II nachschauen.

Weitere Informationen dazu und zu Leistungen des Bürgergeld können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt einsehen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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