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Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen (z.B. gegen geschiedene Ehepartner, den Vater oder die Mutter Ihres Kindes) haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auch Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten (ALG I-Aufstocker) sind von der Förderung ausgeschlossen. Für diese Personengruppe werden Eingliederungsleistungen ausschließlich durch die zuständige Agentur für Arbeit erbracht.

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