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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt erwerbsfähige Menschen, die auf der Suche nach Arbeit sind und auf Beihilfe angewiesen sind.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in umfassende Beratungs-, Vermittlungs- und individuelle Förder- und Eingliederungsleistungen erhalten. Entsprechend des geltenden Fördergrundsatzes „Fördern und Fordern“ hat die Bewilligung von Leistungen das vorrangige Ziel, Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern, um selbst Einkommen zu erwirtschaften und Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auch Maßnahmen zur beruflichen Bildung sind zentraler Bestandteil dieser arbeitsmarktpolitischen Förderung.

Einen Leistungsantrag können Sie von Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in oder im Servicebereich der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erhalten.

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