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Weitere Informationen zu Leistungen des Bürgergeldes können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt und das Merkblatt SGB II einsehen.

Die individuellen Förderleistungen im Überblick:

  • Beratung
  • Vermittlung in Beruf/Ausbildung
  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Pendelkosten bei Arbeitsaufnahme oder Kosten für Arbeitskleidung.
  • Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Kann auch als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt werden (evtl. Befristung möglich)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgebern oder Trägern mit dem Ziel der
    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
    • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
    • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
    • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
    • durch notwendige Anpassungs- oder Erweiterungsqualifizierungen
    • durch den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
    • durch Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
    • durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses
    • Der Vorrang der Erstausbildung ist bei allen Weiterbildungsförderungen zu beachten.

 

Eingliederungsleistungen:

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
  • Kommunale Eingliederungsleistungen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung.
  • Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige.
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