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Weitere Informationen zu Leistungen des Bürgergeldes können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt und das Merkblatt SGB II einsehen.
Die individuellen Förderleistungen im Überblick:
- Beratung
- Vermittlung in Beruf/Ausbildung
- Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Pendelkosten bei Arbeitsaufnahme oder Kosten für Arbeitskleidung.
- Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Kann auch als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt werden (evtl. Befristung möglich)
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgebern oder Trägern mit dem Ziel der
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- durch notwendige Anpassungs- oder Erweiterungsqualifizierungen
- durch den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
- durch Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
- durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses
- Der Vorrang der Erstausbildung ist bei allen Weiterbildungsförderungen zu beachten.
Eingliederungsleistungen:
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
- Kommunale Eingliederungsleistungen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung.
- Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige.