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Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen und
    • noch keine 25 Jahre alt sind,
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
    • Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.

oder

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder
    • Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.
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